Rechtliche Aspekte

 

Rechte bleiben bei den Besitzern

Die Topothek versteht sich als Plattform, die den Zugang zu historischem Material bietet. Dies bedeutet, Einblick geben, nicht aber verwerten. Die Rechtehalter der Exponate (z.B. Fotograf, Erbe des Fotografen) geben dem Veröffentlicher einer Topothek (z.B. Gemeinde, Verein, wie im Impressum der jeweiligen Topothek vermerkt) das Recht, die Digitalisate auf der Plattform Topothek zugänglich zu machen. Eine weitere Nutzung ist damit nicht erlaubt, sofern ein Digitalisat nicht ausdrücklich unter eine anders lautende Creative Commons-Lizenz gestellt ist. Den Hinweis zu den Bedingungen finden Sie am Fuß der Kommentarspalte bei jedem Eintrag. Sollten Sie Interesse haben, ein in der Topothek gezeigtes Digitalisat weiter zu nutzen, wenden Sie sich bitte an die Topothekarinnen und Topothekare der betreffenden Topothek, die über die Möglichkeit einer Nutzung Auskunft geben können oder den Kontakt mit den Rechtehaltern herstellen können.

 

Rettung verwaister Werke

Die stringenten Bedingungen, die durch Verwertungsgesellschaften EU- und weltweit erkämpft wurden, bringen „verwaistes“ Material für 150 Jahre unter Verschluss. Private Fotografien werden durchwegs als „Werke“, nicht mehr als „Leistungen“ definiert und unterliegen damit einer 70-jährigen Schutzfrist, die nach Ableben des Autors zu laufen beginnt. Sofern der Bildautor unbekannt ist, muss nach dem Aufnahmezeitpunkt eine menschliche Lebensdauer anberaumt werden, auf die die 70-jährige Sperrfrist folgt. Dadurch wird die Dokumentation des 20. Jahrhunderts mit Material, dessen Urheber nicht bekannt ist, unmöglich. In manchen Länder wird dies zwar durch Lizenzierung ermöglicht, wobei sich freilich die Frage nach Leistbarkeit und Berechtigung der Lizenzeinhebung stellt.

Dieser für die Geschichtsschreibung erschwerende Zustand ist durch die Crowd Sourcing-Initiative im Rahmen einer Topothek in vielen Fällen abwendbar, wenn das Material von den Urhebern oder dessen Erben autorisiert in die Topothek eingepflegt wird. Damit ist dieses Material nicht „verwaist“ und ist für die Allgemeinheit legal und frei einsehbar.

 

Verwendung von Musik

Das wünschenswerte Abrufen von Musik (der alte Super 8-Film von der Blasmusik wäre doch fein) in der Topothek ist durch die Lizenzierung durch die Verwertungsgesellschaft (AKM) eine finanzielle Frage. Daher werden Sie in der Topothek nur wenig Musik abrufen können.